Reiseinformation Ecuador

Sicherheit
Im Norden der Provinz Esmeraldas im unmittelbaren Grenzgebiet zu Kolumbien erfolgten zuletzt Anfang 2018 wiederholt Anschläge auf ecuadorianische Sicherheitskräfte, die der organisierten Kriminalität zugerechnet werden und bei denen mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte, auch unter Zivilisten, zu beklagen waren. Im März 2018 wurden zwei Journalisten und ihr Fahrer in dieser Zone entführt.

Es kann landesweit zu Protesten und Demonstrationen mit gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen wie Straßenblockaden kommen.

  • Meide das unmittelbare Grenzgebiet zu Kolumbien.
  • Informiere dich über die lokalen Medien.
  • Meide Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folge den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.



Währung und Bezahlung
Gesetzliche Zahlungsmittel in Ecuador sind der USD, US-Cent-Münzen und nationale Centavo-Münzen. Da vermehrt gefälschte Geldscheine im Umlauf sind, nehmen Geschäfte und Banken in der Regel keine 50- und 100-USD-Noten an. Du solltest dies bei der Mitnahme von USD in bar berücksichtigen.

Bank- und Kreditkarten können zwar grundsätzlich verwendet werden; das Abheben von Geld mittels deutscher Bankkarten in Ecuador ist derzeit aber nicht immer möglich. Es gibt Probleme mit der Freischaltung der Bankautomaten. Auch funktionieren deutsche Kreditkarten als Bezahlung in Geschäften und Hotels derzeit nicht regelmäßig. Einschränkungen ergeben sich auch in kleineren Orten.

Gesundheit
Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten im privaten Sektor in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Der öffentliche Sektor ist jedoch hinsichtlich personeller, apparativer, logistischer und z. T. hygienischer Ressourcen insbesondere in ländlichen Regionen überwiegend defizitär strukturiert.

Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen) sowie für Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar oder per Kreditkartenzahlung beglichen werden. Im Fall akut lebensbedrohlicher Krankheitsbilder oder Unfallverletzungen sind auch Privatkliniken zur Behandlung verpflichtet, verlangen aber die vollständige Begleichung der Rechnung vor der Entlassung.

  • Schließe für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreisekranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lasse dich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und deinen Impfschutz anpassen, auch wenn du aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung hast.


Allgemeingültige Notrufnummer:
Unfallrettung: 131
Polizei: 101

Impfungen
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 12. Lebensmonat bei Einreise aus Brasilien, der Demokratischen Republik Kongo und Uganda sowie bei Reisenden, die sich länger als 12 Stunden im Transit eines dieser Länder aufgehalten haben, gefordert.
Für Reisen in die ausgewiesenen Gelbfieberinfektionsgebiete Ecuadors, insbesondere die Provinzen östlich der Anden unter 2.300 Meter (Morona-Santiago, Napo, Orellana, Pastaza, Sucumbios und Zamora-Chinchipe, Esmeraldas) wird allen Reisenden ab dem vollendeten neunten Lebensmonat eine Impfung dringend empfohlen.
Nicht generell empfohlen wird die Gelbfieberimpfung in Provinzen westlich der Anden unter 2.300 Metern: Guayas, Los Rios, Santa Helea und Santo Domingo de los Tsachilas sowie bestimmte Gebiete von Azuay, Bolivar, Canar, Carchi, Chimborazo, Cotopaxi, El Oro, Imbabura, Loja, Pichincha und Tungurahua.
Nicht empfohlen ist die Gelbfieberimpfung für Gebiete oberhalb von 2.300 Metern sowie für Quito, Guayaquil und die Galapagos Inseln.
Aus Ecuador kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden (z.B. bei Weiterreise in Teilgebiete von Costa Rica)

Weitere Informationen findest du hier:
Zentrum für Reisemedizin

Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhältst du nur direkt bei den Vertretungen deines Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland kannst du auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente und Visum

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Bei Nichterfüllung dieses Kriteriums erfolgt eine Einreiseverweigerung mit anschließender Rückführung an den Herkunftsflughafen.
Die Einreise mit beschädigten Reisepässen kann zur Zurückweisung durch die Grenzpolizei führen.

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (pro Jahr) kein Visum.

Vom ersten Tag der ersten Einreise an wird das Jahr für den Aufenthaltszeitraum von 90 Tagen gerechnet. Es gilt also nicht das Kalenderjahr. Dieses Visum ist einmalig um weitere 90 Tage verlängerbar. Dazu muss das ecuadorianische Außenministerium vor Ablauf des Visums kontaktiert werden. Die Formulare und Bedingungen zur Beantragung (Kosten) können der Internetseite des ecuadorianischen Außenministeriums entnommen werden.

Anschließend kann ein spezielles Touristen-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr beantragt werden (Art. 56 Ley de Movilidad Humana, keine Arbeitsaufnahme). Ein derartiges Visum kann nur alle fünf Jahre beantragt werden.

Für die Erteilung eines längerfristigen Visums ist die Vorlage einer Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit für Ecuador für die gesamte Verweildauer per Gesetz vorgeschrieben. Das Gleiche gilt für bereits ansässige Ausländer (also auch deutsche Residenten) bei Verlängerung von Visa und/oder Aufenthaltskarte, in diesem Fall ist ein Nachweis über gesetzliche oder private Krankenversicherung vorzulegen.

Informationen zu Visabestimmungen für längerfristige Aufenthalte in Ecuador sollten rechtzeitig vor Reisebeginn bei der zuständigen ecuadorianischen Auslandsvertretung in Deutschland eingeholt werden.

 

 Klima und Wetter

Ecuador liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es häufiger zu auch schwereren Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommt.
Zuletzt ereigneten sich im Februar 2019 ein Erdbeben der Stärke 7,6 in der Provinz Morona Santiago in der Amazonas-Region, und Ende Mai 2019 mehrere kleinere im Nordwesten von Quito. Im April 2016 forderte ein schweres Erdbeben der Stärke 7,8 mit Schwerpunkt an der Küste der Provinzen Manabí und Esmeralda Hunderte Todesopfer und verursachte erhebliche Schäden.
Insbesondere die Vulkane Sangay (im Park Sangay) und jüngst wieder Reventador (etwa 90 km östlich von Quito) sind derzeit aktiv. Die Vulkane Cotopaxi und Tungurahua, im Touristengebiet Baños, stehen unter intensiver Beobachtung. Auf mögliche Evakuierungen und Behinderungen des Reiseverkehrs, ggf. auch durch kurzfristige Sperrungen der Flughäfen Guayaquil und Quito, wird hingewiesen.
Nach Erdbeben entlang der pazifischen Küsten besteht insbesondere in Esmeralda und Manabí auch die Gefahr von Tsunamis.

 

Es herrscht feuchtheißes Tropenklima im Küstengebiet und östlichen Tiefland, im Andenhochland gemäßigtes Klima mit starken Temperaturschwankungen.
In den Wintermonaten, insbesondere von Januar bis April kommt es aufgrund von Regenfällen häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen in der Küstenregion und im Hochgebirge. In der Folge kann es zu starken Beschädigungen der Verkehrswege kommen, die die Reisesicherheit beeinträchtigen.


Wetterdienste:
Wetter Ecuador

 

 

 

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